Nun gilt es wohl als bestätigt. Die Verwendung und das Einbinden von Google-Fonts ist nach DSGVO untersagt, bzw. nur noch eingeschränkt möglich. Das Problem liegt dabei bei dem Zugriff auf die Google-Server, wenn die beliebten freien Schriften geladen werden. Um Abmahnungen vorzubeugen wird von e-recht24.de empfohlen Google-Fonts generell nicht mehr zu verwenden oder die Schriften über den eigenen Server zur Verfügung zu stellen und somit nicht auf die Google-Server zuzugreifen. Hier werden nämlich personenbezogene Daten von Google verarbeitet, was nicht mit der eindeutigen Einwilligung des Nutzers geschieht.
Die gute Nachricht
Verwenden Sie den JTL-Shop mit dem standardmäßigen Evo-Template? Ab Version 4.06.0 des JTL-Shop werden die standardmäßig verwendeten Schriftarten automatisch mit Ihrem Template ausgeliefert. Trotzdem sollten Sie noch einmal überprüfen, ob Sie keine Schriftart mehr über Google beziehen. Denn nach einem Shopupdate kann es zum Beispiel gut sein, dass die Schriften weiterhin über die Google-Server aufgerufen werden. Gerne überprüfen wir von Visitmedia Ihren Shop auf die verwendeten Schriften und deren Ursprung. Kontaktieren Sie uns einfach per Kontaktformular, oder rufen Sie uns an!
Mehr erfahren:
https://www.7media.de/wp-coaching/dsgvo-neue-datenschutz-anforderungen/
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/10933-achtung-die-ersten-dsgvo-abmahnungen-sind-da.html